Die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sind heute wesentliche Grundlage für die energetische Gebäudeplanung bei Neubauten und Bestandsgebäuden. Berücksichtigt werden müssen bei der energetischen Planung auch die Energieeffizienz sowie die Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Unsere Fachingenieure und Prüfsachverständige unterstützen Bauherren und Gebäudeplaner in einer ganzheitlichen Betrachtung auch unter Berücksichtigung der Ökologie, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und bei der Aufstellung der erforderlichen Nachweise.

 

  • Aufstellen von Energiekonzepten
  • Aufstellen von EnEV-Nachweisen für Neubauten und Bestandsgebäude
  • Energieberatungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • KfW-Effizienzhaus-Planung / KfW-Denkmal und Passivhausplanungen
  • Prüfsachverständigenleistungen für energetische Gebäudeplanung einschließlich Stellungnahmen für Ausnahmen und Befreiungen nach EnEV

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Michael Müller

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Geschäftsführer

Dipl.-Ing. Matthias Friedrich

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Matthias Friedrich

Prokurist, Thermische Bauphysik