Im Gegensatz zu einem Gerichtsgutachten kann ein Sachverständigengutachten einer Partei im Rahmen von strittigen Sachverhalten oder Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren Parteien in Auftrag gegeben werden. Dadurch erhält der private Auftraggeber die Handlungsfähigkeit, um berechtigte Forderungen gegenüber einer anderen Partei privatrechtlich durchzusetzen oder fachliche Voraussetzungen für gerichtliche Auseinandersetzungen zu schaffen. Wir stehen Ihnen hierbei für eine Vielzahl von Themen, wie beispielsweise nachfolgend aufgeführt, zur Verfügung:

 

  • Feuchteschäden (Diffusion, Luftdichtheit)
  • Rissschäden
  • Schimmelpilzschäden
  • Fenster und Türen (Einbau, Verglasung, Befestigung etc.)
  • Fassaden (Wärmedämmverbundsysteme, Putz etc.)
  • Fußböden (Estrich, Parkett, Fliesen etc.)

Ihre Ansprechpartnerin

Dipl.-Ing. Ilka Leben

Dipl.-Ing. (FH)

Ilka Leben

Prokuristin, Sachverständigenwesen