Beweissicherungen unterschiedlicher Art können im Vorfeld von Baumaßnahmen und während der Ausführung von Baumaßnahmen notwendig werden, um Zustand und Veränderungen an Nachbarbebauungen festzustellen und zu dokumentieren. Mit einer dezidierten Dokumentation können unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewehrt werden oder dienen als eine Grundlage für die entsprechende Ermittlung von Schadensersatzansprüchen.

Beweissicherungen können jedoch auch während der Durchführung von Baumaßnahmen im Rahmen von Bautenstandsermittlungen oder im Zuge der Bauabnahme oder Einzelabnahme von Bauleistungen sinnvoll und notwendig sein. Dabei wird der Leistungsstand einer Bauleistung erfasst, dessen Beweisbarkeit durch den Baufortschritt verloren gehen kann. Diese Bautenstandserfassungen dienen dazu, berechtigte Werkleistungen von Firmen eindeutig abrechnen zu können.

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Dipl.-Ing. Ilka Leben

Dipl.-Ing. (FH)

Ilka Leben

Prokuristin, Sachverständigenwesen