Beweissicherungen unterschiedlicher Art können bei Baumaßnahmen notwendig werden. So können Beweissicherungen im Vorfeld von Baumaßnahmen und während der Ausführung von Baumaßnahmen notwendig werden, um Zustand und Veränderungen an Nachbarbebauungen festzustellen und zu dokumentieren. Mit einer Dokumentation können unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewehrt werden oder sie dienen als eine Grundlage für die entsprechende Ermittlung von Schadensersatzansprüchen.

Beweissicherungen können jedoch auch während der Durchführung von Baumaßnahmen im Rahmen von Bautenstandsermittlungen oder im Zuge der Bauabnahme oder Einzelabnahme von Bauleistungen sinnvoll und notwendig sein. Dabei wird der Leistungsstand einer Bauleistung erfasst, dessen Beweisbarkeit durch den Baufortschritt verloren gehen kann. Diese Bautenstandserfassungen dienen dazu, berechtigte Werkleistungen von Firmen eindeutig abrechnen zu können.

Beweissicherungen im Rahmen der Bauwerksabnahme oder Abnahme einzelner Leistungen können sinnvoll sein, um im Zweifel eine eindeutige technische Beurteilung zu erhalten.

Ihre Ansprechpartnerin

Dipl.-Ing. Ilka Leben

Dipl.-Ing. (FH)

Ilka Leben

Prokuristin, Sachverständigenwesen