Bestehen Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien, kann ein Schiedsgutachter als eine Art privatrechtliche Entscheidungsinstanz für zwei oder mehrere Parteien tätig werden. Hierzu müssen die beteiligten Parteien eine Schiedsgutachtervereinbarung eingehen. Alle Parteien sind Herren des Schiedsverfahrens. Strittige Sachverhalte werden seitens eines unparteiischen Sachverständigen verbindlich geklärt und in dem Schiedsgutachten dokumentiert, sodass das Ergebnis für alle Beteiligten bindenden Charakter hat. Wir stehen unter anderem bei folgenden Themen zur Verfügung:

 

  • Feuchteschäden (Diffusion, Luftdichtheit)
  • Rissschäden
  • Schimmelschäden
  • Abdichtungsschäden (Dächer, Bäder, Gründung, Keller)
  • Fenster und Türen (Einbau, Verglasung, Befestigung etc.)
  • Fassaden (Wärmedämmverbundsysteme, Putz etc.)
  • Fußböden (Estrich, Parkett, Fliesen etc.)

Ihre Ansprechpartnerin

Dipl.-Ing. Ilka Leben

Dipl.-Ing. (FH)

Ilka Leben

Prokuristin, Sachverständigenwesen